I. Honorare im Rahmen meiner Tätigkeit für Unternehmer/Unternehmen werden bitte einzeln nach Art und Umfang vereinbart

(z.B. im Rahmen von Personalentwicklung, Führungskräftebegleitung, Einstellungsdiagnostik, Supervision, Betriebliche Gesundheitsförderung, Psychische Belastungsanalysen nach Arbeitsschutz- und Präventionsgesetz, Stressbewältigungs-, Resilienztrainings etc.).


II. Finanzieller Ausgleich in der Mediation (nach Mediationsgesetz):
Der Ablauf einer Mediation erfolgt nach bestimmten Regeln, durchläuft bestimmte Phasen und berücksichtigt explizit die Prinzipien der Mediation nach dem Mediationsgesetz.Das Erreichen eines Konsens und die Förderung sozialer Kompetenzen vermeiden i.d.R. weitaus höhere finanzielle und psychische Belastungen – für diesen Fall und zukünftige Konflikte.
Eine fundierte Aus- und Weiterbildung in Form eines Studiums der Mediation & Seminare über eine Deutschen Universität gewährleistet Expertise und Qualität.

Bezüglich der Kosten orientiere ich mich an den durchschnittlichen Vergleichswerten und berechne (ohne gelegentlich notwenige Spesen), sofern keine erschwerenden Umstände zu verzeichnen sind, in der Zusammenarbeit mit zwei Medianden für jede Stunde 125€ (Schwerpunkte: Familienmediation, Mediation innerer Konflikte, Mediation von Konflikten zwischen Führungskräften und Mitarbeitern oder in Nachbarschaft, Vereinen und Arbeitsteams) .


III. Finanzieller Ausgleich in der psychologischen Begleitung von Privatpersonen:

Bitte bedenken Sie, dass das Zahlen eines Honorars nicht nur den Wert einer Leistung sowie den erhaltenen Mehrwert abbildet, sondern auch zur  Verbindlichkeit gegenüber der Umsetzung der eigenen Ziele immens beiträgt. Sie investieren in sich selbst & bestimmen selbst, was Sie sich wert sind. Ein schöner Kreis von Geben und Empfangen ist das Ziel. 

Für eine wohltuende Transparenz und Planung sollten wir offen & frühzeitig über den Ausgleich sprechen. Wir sind  Teil einer Austausch-Gesellschaft, in welcher auch immaterielle Werte und (Dienst)Leistungen in der Regel in Geldeinheiten umgerechnet werden. Hier orientiere ich mich an Vergleichswerten und Gebührenordnungen, die  Expertise & langjährige Erfahrung adäquat abbilden.


Aus Erfahrung favorisiere ich eine klare Vereinbarung über die Inhalte, Ziele & Art der Begleitung,  die Stundenzahl (Wahl des passenden Programmes) zu Beginn unserer Zusammenarbeit (i.d.R. am Ende des Kennenlerngespräches oder zu Beginn des Erstgespräches).


Das vereinbarte Honorar ist bitte zum Termin (bar) zu entrichten oder bei der Buchung von online-Sessions vorab zu begleichen – eine schriftliche Rechnungslegung über mehrere Termine erfolgt gern nach Absprache.


Bei Wahl einer kompakten, hocheffizienten Einzelbegleitung über mehrere Tage oder eines meiner Mehrstufenprogramme erfolgt (1.) die Zahlung des vereinbarten  Deposit bei Buchung und (2.) die weitere Zahlung einmalig vor Beginn oder entsprechend einer Teilzahlungsvereinbarung.  


Einzelstunden gewähre ich in der Regel nur am Beginn (vergünstigter Kennenlerntermin 55€) oder im Zusammenhang mit einer Nachbegleitung, z.B. um nach einer gewissen Zeit Bilanz ziehen oder neue Themen zu besprechen. Dies hat den alleinigen Grund, dass es mir am Herzen liegt, dass meine Klienten den maximal möglichen Erfolg aus unserer Zusammenarbeit gewinnen sollen und etwas lernen, was ihnen im Weiteren effektiv hilft. Eine einzelne Stunde Gespräch reicht erfahrungsgemäß nicht, um tiefere Erkenntnisse zu gewinnen, wichtige Entscheidungen abzuleiten, neue Handlung- bzw. Verhaltensweisen zu erlernen und diese nachhaltig ins Leben zu integrieren.


Privat Versicherte oder privat Zusatzversicherte erfragen bitte bei Ihren Versicherungen, inwieweit Sie die Dienste eines Psychologen bzw. Heilpraktikers (ich bin dies seit 1997 und darf daher psychotherapeutische Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz und der geltenden Gebührenordnung abrechnen) erstattet bekommen. Auch die Frage nach finanzieller Unterstützung für Präventionsmaßnahmen lohnt sich.

Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist oder darauf warten muss, kann seinen Therapeuten fragen, ob dieser auch mit dem sogenannten Delegationsverfahren arbeitet, wenn er wegen Auslastung der Praxis keine Termine mehr vergeben kann. Hier ist eine Erstattung über die Krankenversicherung möglich, muss jedoch vorab geklärt werden.


Folgende Reihenfolge für Transparenz & Fairness halten wir ein: 

1. VERTRAUENSBASIS SCHAFFEN IM KENNENLERNGESPRÄCH

Für die erste Stunde unseres Kontaktes, in dem es bereits um Sie und ihr Anliegen geht, erbitte ich daher ein (ermäßigtes) Honorar in Höhe von 55€ für die ersten 60 Minuten oder 135€ für 120 Minuten. 


2.  AUSGANGSBASIS SCHAFFEN IN EINEM PROFESSIONELLEM ERSTGESPRÄCH (inclusive Eigen- und Familienanamnese)
Dank eines ganzheitlichen Ansatzes sowie meines psychologischen & diagnostischen Wissens praktiziere ich seit 1997 ein umfassendes anamnestisches Erstgespräch mit hohem Informationsgehalt und Erkenntniswert. Bereits hier beginnt Begleitung, Beratung und/oder Therapie.
Für dieses anamnestische Erstgespräch incl. Nachbereitung berechne ich Privatpersonen einen festen Satz von 150€ je (bis 120 Minuten) zuzüglich 20€ je weiterer (begonnener) Viertelstunde. 


3. PSYCHOLOGISCHE DIAGNOSTIK / PSYCHOLOGISCHE TESTS
Dank meiner Ausbildung kann ich Ihnen eine fundierte, psychologische Methodenkompetenz bieten, die es erlaubt, langjährig (testtheoretische fundierte und statistisch geprüfte) psychologische Tests mit entsprechenden Gütekriterien anzuwenden und fachgerecht auszuwerten. Die Ergebnisse haben einen hohen Stellenwert für Ihren Erkenntnis- oder Heilungsweg, für passgenaues Coaching/gezielte Intervention und vor allem auch die Prüfung von dessen Wirksamkeit (Evaluation).
Da die Tests unterschiedlichen Zeitaufwand erfordern, bitte ich Sie, mich darauf anzusprechen, wenn Sie sich dafür interessieren. Die Kosten liegen je nach Umfang zwischen 30 und 150€.  


4. BERATUNGS-, TELEFON- SKYPE- UND THERAPEUTISCHE FOLGETERMINE SOWIE BERATENDER SCHRIFTWECHSEL

Mein Satz für Privatpersonen richtet sich nach adäquaten Gebührenordnungen. „Paketpreise“ werden anders (für Sie günstiger je Stunde) kalkuliert – bitte sprechen Sie mich darauf an.

Beispiele:
Kurzgespräche: 25€ (bis 15 Minuten) bzw. 45€ je Einheit (30 Minuten)

Einzelner 120-Minuten-Termin: 180€ (für Paare 220€)

120-Minuten-Termine innerhalb einer längeren Begleitung ab vier Sessions: 160 € bis vier bzw. 140€ ab fünf Terminen incl. 15‘ Telefontermin 

 



Meine Honorare sind von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B.:

  • Ob es sich um Einzel-, Paar- oder Gruppengespräche, -therapien handelt
  • Inwieweit Sie intensiv für sich selbst arbeiten: Je offener und gewissenhafter Sie Ihre Übungen/’Hausaufgaben‘ absolvieren und Termine nachbearbeiten, desto kostengünstiger wird es.
  • In welcher Familiensituation Sie sich befinden (ich unterstütze Familien mit Kindern, Alleinerziehende & alleinstehende Senioren mit Mindestrente)
  • Über welches Einkommen Sie verfügen (in meiner Praxis gibt es ein Solidarsystem)

Bei Interesse fragen Sie bitte nach Tipps, wie Sie Ihre Ausgaben reduzieren können. 



Ich lege großen Wert darauf,
dass Sie mit einem sehr guten Gefühl in sich selbst investieren. Dafür werde ich alles mir zur Verfügung stehende in Ihre Hände legen und Sie dabei begleiten, dass Sie den maximal möglichen Nutzen daraus ableiten können.

Hand spiel

 

 

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